OLG Oldenburg bejaht aktives Nutzungsrecht der Erben bei Instagram-Konten Mit Urteil vom 30.12.2024 (Az. 13 U 116/23) hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass Erben nicht nur ein passives Leserecht, sondern auch ein aktives Nutzungsrecht an einem geerbten Instagram-Konto zusteht. Damit hat das Gericht eine wichtige Rechtsfrage geklärt, die in der Praxis immer häufiger auftritt: Was...mehr lesen
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