Ob Onlinebanking, Social Media oder Cloud-Speicher – wer heute stirbt, hinterlässt nicht nur Erinnerungen, sondern auch digitale Spuren. Für Angehörige wird die Nachlassabwicklung ohne klare Regelungen schnell zur Detektivarbeit. Doch das muss nicht sein.
Warum digital vorsorgen?
Die meisten Menschen denken bei der Nachlassplanung an Immobilien, Konten und persönliche Gegenstände. Dabei ist unser digitales Leben längst ebenso umfassend – und oft auch mit Vermögenswerten verknüpft. Ob PayPal-Guthaben, Krypto-Wallets oder Streaming-Abos: Ohne Zugangsdaten bleiben Hinterbliebene außen vor. Verträge laufen weiter, Werte bleiben unauffindbar, Erinnerungen gehen verloren.
Was Angehörige brauchen: Überblick und Zugriff
Zentral ist die Frage: Wo finden sich Ihre wichtigsten digitalen Informationen – und wer soll darauf zugreifen dürfen? Es empfiehlt sich:
- eine Liste aller relevanten Konten und Geräte,
- ein sicher verwahrtes Masterpasswort (z. B. über einen Passwortmanager),
- eine klare Regelung im Testament,
- sowie eine Vollmacht, die auch vor dem Todesfall gilt (z. B. bei Krankheit oder Unfall).
Die rechtliche Seite: Vollmacht und Testament
Ein Testament allein genügt nicht. Zugangsdaten dürfen darin nicht hinterlegt werden – es wird zu spät eröffnet. Auch Bankschließfächer sind problematisch, da der Zugriff oft erst mit Erbschein möglich ist. Stattdessen gilt:
- Vollmacht zur digitalen Nachlassverwaltung: Sie sollte über den Tod hinaus wirksam sein und konkret regeln, auf welche Dienste und Geräte sich die Befugnisse beziehen.
- Erben klar benennen: Wer Guthaben oder digitale Vermögenswerte erhalten soll, muss im Testament berücksichtigt sein.
Was mit den Konten passieren soll
Nicht jeder möchte, dass seine Social-Media-Profile ewig online bleiben. Legen Sie fest, was gelöscht, was erhalten und was übertragen werden soll. Große Plattformen bieten dafür eigene Lösungen:
- Google: Zugriff über den Kontoinaktivitäts-Manager
- Apple: Hinterlegung eines Nachlasskontakts in der iCloud
- Meta (Facebook, Instagram): Wahl zwischen Gedenkzustand oder automatischer Löschung
Wer soll sich kümmern?
Bestimmen Sie frühzeitig eine Person Ihres Vertrauens, die technisch versiert ist und bereit, die digitale Nachlassabwicklung zu übernehmen. Diese Person muss nicht zwangsläufig Erbe sein. Wichtig ist: rechtzeitig fragen und schriftlich bevollmächtigen!
Unser Fazit Die digitale Nachlassregelung ist keine Raketenwissenschaft. Mit etwas Zeit, einem durchdachten Konzept und juristisch sauberer Umsetzung schützen Sie Ihre Angehörigen – und Ihre Werte. Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine passgenaue Vorsorgelösung zu erstellen.
Ihr Ansprechpartner im Erbrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Florian Mund